Prüfung nach FEM 4.004: Schischke & Conrads sorgt für die Sicherheit Ihrer Stapler

Die Prüfung Ihrer Stapler und anderen Flurförderzeuge nach FEM 4.004 (auch noch als UVV-Prüfung nach BGV D27 bekannt) ist gesetzlich vorgeschrieben, muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden und gehört damit zur Routine im Jahresablauf Ihres Lagers, Umschlagplatzes oder Ihrer sonstigen Intralogistik. Eine Routine, die Sie als Verantwortliche(r) des Staplerfuhrparks nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten:

  • Im Falle eines Betriebsunfalls wird immer auch die Frage nach der letzten Prüfung, nach dem Prüfbuch und dem korrekten Ablauf der Prüfung gestellt.
  • Die UVV-Prüfung (jetzt Prüfung nach FEM 4.004) dient auch dazu, den aktuellen Betriebszustand Ihrer Gas-, Elektro- und Dieselstapler zu prüfen. Drohende Schäden und Verschleiß werden frühzeitig erkannt und können wirtschaftlich behoben werden.

Gerne übernehmen die Staplerprofis von Schischke & Conrads die regelmäßige Staplerprüfung nach FEM 4.004 in Ihrem Fuhrpark an Gabelstaplern und Flurförderzeugen: Mit kundiger Hand und sicherem Blick übernehmen sie die Kontrollen, führen das Prüfbuch und erteilen, wenn bestanden, die Prüfplakette. Somit leisten sie einen bedeutenden Beitrag zur Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Elektro-, Diesel- und Treibgasstapler. Und wie Sie es von Schischke & Conrads kennen, sind auch für die Prüfung nach FEM 4.004 die Kosten fair und transparent!

Grundsätze für die Prüfung von Staplern und Hubwagen nach FEM 4.004

Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sind nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen zu prüfen. Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Die wiederkehrende Prüfung soll wie folgt durchgeführt werden:

 

1. Kleine Überprüfung
Nach 500 bis 600 Betriebsstunden (pro Vierteljahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung durch Besichtigen insbesondere der Gabeln, Bolzen und Ketten.

2. Große Überprüfung
Nach 2.000 bis 2.400 Betriebsstunden (ein Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die nachstehend aufgeführten Gerätegruppen.

A. Fahrwerk und Antrieb des Staplers / Flurförderzeugs:

1. Lenkung
Lenkgetriebe, Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel, Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke

2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse des Staplers)
Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseile oder -gestänge

3. Stapler- und Flurförderzeug-Räder:
Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser bei Mitgänger-Flurförderzeugen

4. Fahrgestell:
Rahmen und Traversen, Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung

5. Schalter und Warneinrichtungen bei Staplern und Flurförderzeugen:
Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe

6. Antrieb bei Elektrostaplern und Flurförderzeugen mit Elektro-Antrieb:
Sicherungen und Leitungen, Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung

7. Antrieb bei Gas- und Dieselstaplern sowie Flurförderzeugen mit Verbrennungsmotor:
Auspufftopf, Einspritzpumpe, Abgasreinigung

8. Anhänger
Fahrwerk, Kupplungsgestänge

B. Fahrerschutz:
Sicherheitseinrichtungen wie Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen, Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter